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Sieben wichtige Hinweise zur Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung, 2012 eingeführt, ermöglicht Unternehmen die Sanierung unter eigener Leitung mit gerichtlicher Aufsicht. Frühzeitige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg.

26. Juni 2026
Sieben wichtige Hinweise zur Insolvenz in Eigenverwaltung

Die dhpg, eine auf Unternehmensberatung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei, hat sieben zentrale Ratschläge für Unternehmen formuliert, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung in Erwägung ziehen. Dieses Sanierungsinstrument, im Jahr 2012 durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt, erlaubt es Schuldnern, sich unter eigener Führung, aber unter gerichtlicher Aufsicht durch einen Sachwalter, zu sanieren.

Das Verfahren dient dazu, Unternehmen auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Fortführungsperspektive zu eröffnen. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das operative Geschäft. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die trotz einer Krise, wie sie etwa durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, eine positive Fortführungsprognose aufweisen.

Die Kanzlei betont die Bedeutung einer frühzeitigen Einleitung der Maßnahmen. Je früher die Entscheidung für eine Eigenverwaltung getroffen wird, desto höher sind die Chancen auf eine nachhaltige Sanierung. Vor der Antragstellung muss die Geschäftsführung umfassende Unterlagen wie Gläubigerverzeichnisse, Bilanzen und Umsatzzahlen bei Gericht einreichen. Grundvoraussetzung ist, dass keine Umstände bekannt sind, die die Gläubiger benachteiligen würden.

Für eine erfolgreiche Durchführung ist externe Expertise unerlässlich. Unternehmen sollten frühzeitig einen erfahrenen Sanierungsberater hinzuziehen, idealerweise mit Erfahrung als Insolvenzverwalter. Dieser unterstützt bei der Antragstellung, der Erstellung eines Sanierungsplans und der Kommunikation mit Gericht und Gläubigern. Der vom Gericht bestellte Sachwalter überwacht die Geschäftsführung und berichtet regelmäßig an das Gericht, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Originalquelle: dhpg.de