Kleine Bundesbehörde fordert Patientenakten aus Notaufnahmen – Datenschutzbedenken
Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde (CPSC) fordert detaillierte medizinische Unterlagen aus Notaufnahmen von Krankenhäusern an. Die Forderung wirft Fragen zum Datenschutz und zum Zweck der Datenerfassung auf.

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde (CPSC) strebt eine Ausweitung der Erfassung von Patientenakten aus Notaufnahmen an, was bei Datenschutzexperten und Krankenhäusern Besorgnis auslöst. Die Behörde hat mindestens 100 Krankenhäuser unter Druck gesetzt, detaillierte medizinische Informationen über Patienten, die Notfallversorgung in Anspruch nehmen, bereitzustellen. Der Umfang dieser Datenerfassung würde Patienten mit über 10.000 verschiedenen Zuständen umfassen, von denen einige nicht mit Verbraucherprodukten in Verbindung stehen.
Die Anforderung betrifft detaillierte, identifizierbare Patientendaten, die an Konza Health, einen privaten Auftragnehmer der CPSC, übermittelt werden sollen. Während einige Krankenhäuser freiwillig Daten über verbraucherproduktbedingte Verletzungen weitergegeben haben, erweitert das neue System Umfang und Art der gesuchten Informationen erheblich. Die Behörde gibt an, ihr Überwachungssystem zur Verbesserung der Datenerfassungseffizienz im Vergleich zu aktuellen manuellen Methoden zu "modernisieren".
Experten äußern Bedenken hinsichtlich der umfangreichen Datenerfassung und deren möglichen Auswirkungen auf die Privatsphäre der Patienten. Es bestehen Sorgen über Datenlecks und die Möglichkeit zukünftiger missbräuchlicher Verwendung gesammelter Informationen. Obwohl die CPSC und Konza Health erklärt haben, dass künstliche Intelligenz nicht zur Verarbeitung von Daten verwendet wird und die Daten nicht verkauft oder für Marketingzwecke genutzt werden, hat der ehemalige CPSC-Vorsitzende Alexander Hoehn-Saric die Notwendigkeit und die Grundlage der Datenanfragen in Frage gestellt.
Einige Krankenhausverwaltungen wehren sich gegen die Vorschriften. Beispielsweise hat das Harborview Medical Center erklärt, dass es seine freiwillige, anonymisierte Datenweitergabe an die Behörde einstellen wird, da es nicht verpflichtet sei, Meldungen zu erstatten. Obwohl einige CPSC-Vertreter darauf hingewiesen haben, dass Krankenhäuser von der Meldepflicht ausgenommen werden könnten, hat Konza Health das System als obligatorisch bezeichnet, was zu Verwirrung bei den Gesundheitsdienstleistern führt.