KMU verbringen sieben Prozent der Arbeitszeit mit Verwaltungsprozessen
Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Deutschland wenden durchschnittlich sieben Prozent ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsprozesse auf, was etwa 32 Stunden pro Monat und Betrieb entspricht.

Arbeitnehmer in den rund 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland wenden durchschnittlich sieben Prozent ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsprozesse auf. Dies entspricht 32 Stunden pro Monat pro Betrieb oder insgesamt 1,5 Milliarden Arbeitsstunden pro Jahr, wie die KfW Research in ihrem repräsentativen KfW-Mittelstandspanel ermittelt hat.
Die Erhebung befragte Unternehmen zur Zeit, die sie für die Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen aufwenden, einschließlich Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber Steuer- und Sozialversicherungsbehörden sowie die Einhaltung von Vorschriften zu Datenschutz, Arbeitnehmerrechten und Umweltstandards. Nicht erfasst wurden hierbei jedoch schwer messbare Belastungen wie lange Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die mangelnde Erreichbarkeit von Behörden, die für Unternehmen ebenfalls eine Rolle spielen.
Die jährlichen Kosten für KMU zur Erfüllung dieser administrativen Anforderungen werden auf rund 61 Milliarden Euro geschätzt, was etwa 3,9 Prozent der jährlichen Personalkosten entspricht. Die administrative Belastung variiert je nach Unternehmensform und -größe; Einzelunternehmer sind mit 8,7 Prozent ihrer Arbeitszeit am stärksten relativ belastet. Auch die Bauwirtschaft meldet eine erhebliche administrative Last von 8,1 Prozent der Arbeitszeit.
Steuerliche Angelegenheiten machen den größten Teil der administrativen Arbeit für KMU aus, gefolgt von Aufzeichnungs- und Buchhaltungspflichten. Die KfW betont, dass Bürokratie zwar eine Grundlage für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb bildet, steigende Verwaltungskosten jedoch den Nutzen übersteigen können. Daher wird die Reduzierung von Bürokratie als eine zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe für KMU in Deutschland erachtet.