Sportradar Group AG: Anleger haben Frist für Sammelklage
Investoren, die erhebliche Verluste beim Kauf von Sportradar Group AG (SRAD)-Aktien zwischen November 2024 und April 2026 erlitten haben, haben bis zum 17. Juli 2026 Zeit, die Ernennung zum Hauptkläger in einer Sammelklage zu beantragen.

Investoren, die zwischen dem 7. November 2024 und dem 21. April 2026 erhebliche Verluste beim Erwerb von Stammaktien der Klasse A der Sportradar Group AG (NASDAQ: SRAD) erlitten haben, haben bis zum 17. Juli 2026 Zeit, die Ernennung zum Hauptkläger in einer laufenden Sammelklage zu beantragen. Die Klage, die Verstöße gegen das Wertpapiergesetz behauptet, ist beim U.S. District Court for the Southern District of New York anhängig.
Die Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP gab die Frist bekannt und forderte Investoren auf, die die angegebenen Kriterien erfüllen, ihre Informationen bezüglich potenzieller Rollen in dem Rechtsstreit einzureichen. Die Sammelklageschrift behauptet, dass Sportradar und bestimmte seiner Führungskräfte falsche und/oder irreführende Aussagen gemacht und/oder wesentliche Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht offengelegt haben. Diese Behauptungen beziehen sich insbesondere auf die angebliche Beteiligung von Sportradar an illegalen Glücksspielbetreibern, was im Widerspruch zu den eigenen Zusicherungen des Unternehmens bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften steht.
Im Mittelpunkt der Klagevorwürfe stehen Behauptungen, dass Sportradar absichtlich mit Betreibern von Schwarzmarkt-Glücksspielen zusammengearbeitet hat, um seine Einnahmen zu steigern, trotz Zusicherungen zur strikten gesetzlichen und regulatorischen Compliance und Behauptungen, dass Ethik und Integrität für die Geschäftstätigkeit von Sportradar von entscheidender Bedeutung seien. Die Klage behauptet ferner, dass die internen Prozesse von Sportradar zur Kundenidentifizierung (Know-Your-Customer) und zur Einhaltung von Vorschriften nicht so robust waren, wie von den Beklagten dargestellt. Infolgedessen hätten die Aussagen über das Geschäft, den Betrieb und die Zukunftsaussichten von Sportradar keine angemessene Grundlage gehabt.
Die Situation eskalierte im April 2026 nach der Veröffentlichung separater Untersuchungsberichte von Muddy Waters Research und Callisto Research. Diese Berichte beschuldigten Sportradar, vorsätzlich ein Netzwerk von Schwarzmarkt-Glücksspielpartnern als Geschäftsstrategie aufgebaut zu haben. Nach dieser Nachricht fiel der Aktienkurs von Sportradar Berichten zufolge um mehr als 22 Prozent, was eine Grundlage für die Klage darstellt. Die Frist am 17. Juli gibt betroffenen Investoren die Möglichkeit, sich an dem Gerichtsverfahren zu beteiligen.