Sportradar Group AG: Investorenfrist für Sammelklage naht
Investoren, die Sportradar Group AG-Aktien zwischen November 2024 und April 2026 erworben haben, müssen bis zum 17. Juli 2026 Anträge auf Zulassung als Hauptkläger in einer Sammelklage einreichen.

NEW ORLEANS – Investoren, die Stammaktien der Klasse A der Sportradar Group AG (NASDAQ: SRAD) zwischen dem 7. November 2024 und dem 21. April 2026 gekauft oder erworben haben, werden auf eine Frist am 17. Juli 2026 hingewiesen. Bis dahin müssen sie Anträge stellen, als Hauptkläger in einer Wertpapier-Sammelklage anerkannt zu werden. Die Klage ist beim U.S. District Court for the Southern District of New York anhängig.
Die Klage wirft Sportradar und bestimmten Führungskräften vor, während des genannten Zeitraums wesentliche Informationen nicht offengelegt und damit gegen bundesstaatliche Wertpapiergesetze verstoßen zu haben. Zu den Vorwürfen gehört, dass das Unternehmen absichtlich mit Glücksspielbetreibern vom Schwarzmarkt zusammengearbeitet hat, um seine Einnahmen zu steigern, obwohl es strenge Compliance-Zusicherungen gemacht hat. Es wird auch behauptet, dass die Know-Your-Customer (KYC) und Compliance-Prozesse von Sportradar nicht so robust waren, wie dargestellt.
Die Kläger behaupten, diese angeblichen Falschdarstellungen und Auslassungen hätten die Aussagen des Unternehmens über sein Geschäft, seine Abläufe und seine Aussichten wesentlich fehlerhaft und irreführend gemacht. Die Anwaltskanzlei Kahn Swick & Foti, LLC vertritt die Investoren in dieser Angelegenheit und steht für Beratungen zur Verfügung.
Aktionäre, die weitere Informationen über die Klage und ihre potenziellen Optionen wünschen, können ClaimsFiler.com besuchen oder die Anwaltskanzlei direkt kontaktieren. Der Fall trägt den Titel "Smale v. Sportradar Group AG, et al.", Aktenzeichen 26-cv-4112.