Sportradar: Investoren können Sammelklage wegen Wertpapierbetrug anführen
Käufer von Sportradar Group AG (NASDAQ: SRAD) Stammaktien der Klasse A zwischen dem 7. November 2024 und dem 21. April 2026 haben bis zum 17. Juli 2026 die Möglichkeit, als Hauptkläger in eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrug einzusteigen.

Investoren, die zwischen dem 7. November 2024 und dem 21. April 2026 Stammaktien der Klasse A der Sportradar Group AG (NASDAQ: SRAD) erworben haben, haben bis zum 17. Juli 2026 die Möglichkeit, eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrug anzuführen. Dies teilte die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm mit.
Die global agierende Kanzlei Rosen Law Firm, die sich auf die Vertretung von Anlegern spezialisiert hat, beabsichtigt, eine Klage im Namen der Käufer von Sportradar-Wertpapieren einzureichen. Die Kanzlei sucht nach Investoren, die durch mutmaßliche Verstöße gegen die US-amerikanischen Wertpapiergesetze geschädigt worden sein könnten.
Die Klage wird sich voraussichtlich auf Anschuldigungen konzentrieren, dass das Unternehmen während des relevanten Zeitraums wesentlich falsche oder irreführende Aussagen gemacht hat. Solche Anschuldigungen beziehen sich typischerweise auf Falschdarstellungen oder Unterlassungen in Bezug auf das Geschäft, den Betrieb oder die finanzielle Leistung des Unternehmens, die den Aktienkurs künstlich in die Höhe getrieben haben könnten.
Personen, die Wertpapiere der Sportradar Group AG im genannten Zeitraum erworben haben und mehr über ihre Rechte oder diese Rechtsstreitigkeit erfahren möchten, werden ermutigt, sich mit Rosen Law Firm in Verbindung zu setzen. Die Kanzlei handelt im Interesse der Anleger, die möglicherweise Verluste erlitten haben.