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Schadensersatz für manipulierten Mercedes-Benz GLC 220d

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Ein Käufer eines manipulierten Mercedes-Benz GLC 220d erhält eine Entschädigung.

13. Juni 2026
Schadensersatz für manipulierten Mercedes-Benz GLC 220d
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG (jetzt Mercedes-Benz Group AG) in einem weiteren Fall des Abgasskandals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht entschied am 26. November 2020 (Az. 46 O 76/20), dass der Käuferin eines Mercedes-Benz GLC 220d 4MATIC ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 38.169,53 Euro wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zusteht. Im Gegenzug muss die Klägerin das manipulierte Fahrzeug zurückgeben.

Die Klägerin erwarb das Neufahrzeug mit OM 651-Motor und Abgasnorm Euro 6 im Februar 2017 zu einem Kaufpreis von 47.796,35 Euro. Bis zur Klageerhebung legte sie insgesamt 60.424 Kilometer mit dem Fahrzeug zurück. Ein anrechenbarer Nutzungsvorteil für diese Kilometer wurde auf Basis einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 300.000 km berechnet. Für das betroffene GLC-Modell lag zu diesem Zeitpunkt noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor. Die Klägerin führte dennoch eine freiwillige Software-Update-Maßnahme durch.

Das Gericht stellte fest, dass das Fahrzeug über eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verfügt, die als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist. Es kam zu dem Schluss, dass es unerheblich ist, ob die Abgasreinigung technisch ausschließlich auf dem Prüfstand funktioniert oder ob sie faktisch dort hauptsächlich greift. Durch den Abschluss des Kaufvertrags sei der Klägerin ein Schaden entstanden. Gemäß § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) hat sie daher Anspruch auf Ersatz ihres Schadens. Die Daimler AG muss ihr gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer erstatten.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt nach eigenen Angaben bundesweit über 4.000 Mandanten im Dieselskandal von Daimler. Zahlreiche Verfahren konnten bereits zu Gunsten der Verbraucher entschieden werden. Die Verurteilung sieht üblicherweise die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsvorteils gegen Rückgabe des Fahrzeugs vor. Alternativ können auch Einigungen über eine Einmalzahlung vereinbart werden, wenn das Fahrzeug beim Halter verbleiben soll.

Originalquelle: hahn-rechtsanwaelte.de