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Technologie

Oberster Gerichtshof fordert Matrimony.com und Jodi365 zur Einigungsfindung auf

Indiens Oberster Gerichtshof hat Matrimony.com und Jodi365 (Free Elective Network) aufgefordert, eine Einigung in einem laufenden Markenrechtsstreit zu suchen.

22. August 2026
Oberster Gerichtshof fordert Matrimony.com und Jodi365 zur Einigungsfindung auf

Indiens Oberster Gerichtshof hat Matrimony.com und dessen Konkurrenten Jodi365 aufgefordert, eine Einigung in einem seit fünf Jahren andauernden Markenrechtsstreit anzustreben. Der Fall betrifft die Nutzung des Markenzeichens 'Jodii' durch Matrimony.com für seine Partnervermittlungs-App, was von Jodi365's Muttergesellschaft Free Elective Network angefochten wurde.

Während einer Anhörung äußerte der Oberste Gerichtshof seine "Abneigung", einer Klage von Matrimony.com stattzugeben, die ein kürzlich ergangenes Urteil des Madras High Court in Frage stellte, das die Nutzung des 'Jodii'-Zeichens untersagte. Das Gericht riet den Parteien stattdessen, eine Einigung zu diskutieren.

Matrimony.com schlug vor, seine App in 'Jodi Matrimony' umzubenennen, um eine mögliche Einigung zu erzielen und Geschäftsunterbrechungen sowie Auswirkungen auf bestehende Nutzer zu vermeiden. Der Anwalt von Matrimony.com argumentierte, dass das Wort 'Jodi' beschreibend sei und in Indien häufig für 'ein Paar' verwendet werde, somit nicht exklusiv Free Elective gehöre. Free Elective hingegen betonte die seit 2009 andauernde Nutzung seines 'Jodi365'-Markenzeichens.

Der Streit entstand 2021, als Matrimony.com seine 'Jodii'-App auf den Markt brachte. Obwohl der Madras High Court zunächst zugunsten von Matrimony.com entschied, hob eine spätere Kammerentscheidung Teile des Urteils auf und verhängte eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung des 'Jodii'-Zeichens, was Jodi365 begünstigte.

Originalquelle: inc42.com