Oberster Gerichtshof ordnet niedrigste Preise für Wahlwerbung im TV an
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Fernsehsender politischen Parteien und gemeinsamen Fundraising-Komitees die gesetzlich vorgeschriebenen niedrigsten Werbepreise gewähren müssen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag angeordnet, dass Fernsehsender Wahlwerbezeiten für politische Parteien und gemeinsame Fundraising-Komitees zum "lowest unit charge" (niedrigster Einheitspreis) verkaufen müssen. Diese Entscheidung folgte auf eine Petition des National Republican Congressional Committee und des National Republican Senatorial Committee.
Die Anordnung tritt kurz vor einer gesetzlich vorgeschriebenen 60-tägigen Periode vor den Wahlen in Kraft, in der Sendeanstalten Rabatte für einzelne Kandidaten anbieten müssen. Die Anordnung des Obersten Gerichtshofs erweitert diese Verpflichtung auf Parteien und Komitees, die oft weniger Beschränkungen bei der Spendensammlung und Ausgaben haben.
Der "lowest unit charge" (LUC) ist eine gesetzliche Anforderung für lizenzierte Sender, die Wahlwerbung ausstrahlen. Er schreibt vor, dass der niedrigste Preis für Werbezeit, die im Zusammenhang mit dem Wahlkampf eines Kandidaten verwendet wird, berechnet werden muss. Die zentrale juristische Auslegung drehte sich darum, ob die "Nutzung durch" einen Kandidaten Werbezeit umfassen kann, die in seinem Namen von politischen Organisationen erworben wurde.