Oberster Gerichtshof Indiens: Internetzugang in Delhi muss ungehindert sein
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat angeordnet, dass Internetdienste in Delhi ungehindert funktionieren müssen. Die Anordnung erfolgte während einer Anhörung am 11. Oktober 2026, bei der Verstöße gegen eine frühere Gerichtsverfügung untersucht wurden.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Sonntag, dem 11. Oktober 2026, angeordnet, dass Internetdienste in Delhi ohne Behinderungen funktionieren müssen. Die Anordnung erging im Rahmen von Verfahren, die sich mit Vorwürfen befassten, dass eine zwei Tage zuvor erlassene gerichtliche Verfügung während Protesten am 10. Oktober verletzt worden war.
Die Richterbank, bestehend aus den Richtern Joymalya Bagchi und V. Mohana, erließ eine sechs-Punkte-Interimsverfügung. Diese betraf nicht nur die Internetverbindung, sondern auch Metro- und Bahnverkehr, Straßensperren, Haftbefehle und die Bewegungsfreiheit von Anwälten und Journalisten. Dies ist einer der ersten Fälle, in denen ein Gericht die seit Juli bestehenden Unterbrechungen des mobilen Internets im Bereich von Jantar Mantar kommentiert hat.
Die Anordnung des Gerichts erfolgte, ohne dass die eigentliche Verfügung zur Sperrung des Internets vorgelegt wurde. In den Gerichtsakten wird keine Anordnung gemäß dem Telecommunications Act von 2023 erwähnt, ebenso wenig wie die Gründe für die Sperrung oder deren Überprüfung. Stattdessen wurde eine Erklärung über eine "vollständige Abschaltung des Internets" und eine Zusicherung des Solicitor General, dass "die Internetverbindung wiederhergestellt wurde", protokolliert.
Die Angelegenheit kam auf, als leitende Anwälte das Gericht darauf aufmerksam machten, dass die Internetdienste in der Gegend gesperrt worden waren. Eine Petition des Rajya Sabha-Abgeordneten Manoj Jha verwies auch auf "Telefonjammer". Während die Regierung die Vorwürfe illegaler Haft ablehnte, bestreiten die Gerichtsunterlagen nicht ausdrücklich, dass das Internet abgeschaltet worden war.
Die Situation verdeutlicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich digitaler Rechte und der Befugnisse von Behörden zur Einschränkung des Informationsflusses. Die Anordnung des Obersten Gerichtshofs unterstreicht die Notwendigkeit, den ungehinderten Zugang zu Informationen und die Funktionsfähigkeit digitaler Dienste sicherzustellen, insbesondere bei öffentlichen Versammlungen und Protesten.