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Wissenschaft

Oberster Gerichtshof weist Polizeianfrage nach Journalistendaten von X zurück

Indiens Oberster Gerichtshof hat die polizeiliche Aufforderung zur Herausgabe digitaler Daten eines Journalisten vor einer mutmaßlichen Straftat aufgehoben. Das Urteil betont die Verhältnismäßigkeit bei der Datenerhebung.

15. Oktober 2026
Oberster Gerichtshof weist Polizeianfrage nach Journalistendaten von X zurück
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Indiens Oberster Gerichtshof hat eine Mitteilung der Kriminalpolizei von Ghaziabad aufgehoben, die Daten des investigativen Journalisten Abhishek Upadhyay von seinem X-Konto für einen Zeitraum vor einer mutmaßlichen Straftat verlangte. Das Gericht entschied am 14. Oktober 2026, dass die Polizei keine persönlichen Informationen für einen Zeitraum vor dem angeblichen Vorfall einholen könne.

Die Polizei hatte Anfragen bezüglich Login-/Logout-IP-Adressen, Standortdaten, Gerätedetails und Kontaktinformationen gestellt. Upadhyay, der die digitale Nachrichtenplattform Top Secret betreibt, hatte im Juni Berichte über angebliche Veruntreuung von Spenden und Unregelmäßigkeiten im Ram Janmabhoomi Tempel in Ayodhya veröffentlicht. Er bestreitet die Vorwürfe und behauptet, der Vorfall sei eine Vergeltungsmaßnahme für seine Berichterstattung.

Das Gericht stellte fest, dass die polizeiliche Anfrage größtenteils einen Zeitraum vor dem angeblichen Vorfall betraf, und stellte die Begründung der Polizei für die Notwendigkeit der Daten in Frage. Das Gericht entschied, dass persönliche Informationen nicht für den Zeitraum vor der Straftat eingeholt werden dürfen und selbst Daten nach der Anzeigeanmeldung Schutzmaßnahmen erfordern.

Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall für die Erhebung digitaler Daten bei Ermittlungen und unterstreicht die Bedeutung von Verhältnismäßigkeit und Datenschutz. Das Gericht schlug vor, dass Upadhyay in zukünftigen Verfahren verbindliche Richtlinien für die polizeiliche Erhebung digitaler Daten beantragen könne. Das Urteil bietet einen vorläufigen Rahmen für solche polizeilichen Anfragen.

Originalquelle: medianama.com