📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Technologie

Oberster Gerichtshof weist CBSE an: Opt-out für Aadhaar-verknüpfte APAAR ID-Zustimmungsformulare

Indiens Oberster Gerichtshof erklärte am 20. Juli, dass er das Central Board of Secondary Education (CBSE) anweisen wird, eine Anordnung des Orissa High Court bezüglich APAAR ID-Zustimmungsformularen umzusetzen.

21. Juli 2026
Oberster Gerichtshof weist CBSE an: Opt-out für Aadhaar-verknüpfte APAAR ID-Zustimmungsformulare
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Indiens Oberster Gerichtshof erklärte am 20. Juli, dass er das Central Board of Secondary Education (CBSE) anweisen wird, sicherzustellen, dass Zustimmungsformulare für Aadhaar-verknüpfte APAAR IDs (Automated Permanent Academic Account Registry) Eltern ausdrücklich eine Opt-out-Möglichkeit bieten. Dies folgt auf eine frühere Entscheidung des Orissa High Court und zielt darauf ab, Bedenken hinsichtlich der Aadhaar-Verknüpfung und des Datenschutzes auszuräumen.

Das Gericht, das den Fall verhandelte und dessen Vorsitzender Chief Justice Surya Kant war, nahm eine von Eltern eingereichte Petition entgegen, die die verfassungsrechtliche Gültigkeit des APAAR-Systems in Frage stellte. Die Kläger argumentierten, dass das System Schüler zur Beschaffung von Aadhaar-IDs zwingt und gegen Indiens Gesetz zum Schutz digitaler personenbezogener Daten von 2023 verstößt.

Der Oberste Gerichtshof deutete an, dass er eine Weisung an das CBSE erlassen werde, „dieses Urteil landesweit umzusetzen". Das Gericht stellte außerdem fest, dass die eigenen Rundschreiben des CBSE dem Datenschutzgesetz unterliegen. Die leitende Anwältin Indira Jaising, die die Kläger vertrat, zitierte eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Kindern die Vorlage ihrer Aadhaar-Nummer verbietet, und argumentierte, dass das APAAR-System indirekt Aadhaar-Verknüpfungen erzwinge.

Die Entscheidung des Orissa High Court vom Dezember 2025, auf der die Anweisung des Obersten Gerichtshofs basiert, stellte fest, dass das APAAR-Zustimmungsformular die Freiwilligkeit des Systems nicht widerspiegelte. Dem Formular fehlte eine vorherige Option zur Verweigerung der Zustimmung, was Datenschutzbedenken aufwarf. Der Oberste Gerichtshof hat zuvor festgelegt, dass Kinder einen erhöhten Schutz ihrer Privatsphäre genießen und die Bildung nicht von Aadhaar abhängig gemacht werden darf.

Originalquelle: medianama.com