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Schwedische Finanzaufsicht legt SEB-Kapitalanforderungen fest

Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (SFSA) hat ihre jährliche Entscheidung über die Säule-2-Anforderungen und -Leitlinien der SEB für den Konzern bekannt gegeben. Die Anforderungen wurden im Vergleich zum Vorjahr leicht angepasst.

30. September 2026
Schwedische Finanzaufsicht legt SEB-Kapitalanforderungen fest
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (SFSA) hat das Ergebnis ihres jährlichen Aufsichts- und Bewertungsverfahrens (SREP) für die SEB veröffentlicht. Die Entscheidungen betreffen die Säule-2-Kapitalanforderungen und -Leitlinien der Bank auf Konzernebene.

Die SFSA legte die Säule-2-Anforderung (P2R) für die SEB auf 2,0 Prozent fest, wovon mindestens 1,4 Prozent durch hartes Kernkapital (CET1) zu erfüllen sind. Im Vorjahr lag die entsprechende Anforderung bei 2,1 Prozent, wovon mindestens 1,5 Prozent durch CET1-Kapital zu decken waren. Die risikogewichteten Säule-2-Leitlinien (P2G) blieben unverändert.

Diese Entscheidungen treten am 30. September 2026 in Kraft. Das SREP-Verfahren der SFSA ist Teil der regelmäßigen Bankenaufsicht, bei der das Risikomanagement, die Unternehmensführung und die Kapitalausstattung der Banken im Verhältnis zu ihrem Geschäftsbetrieb und ihrem Risikoprofil bewertet werden.

Die SEB wird voraussichtlich die festgelegten Kapitalanforderungen erfüllen. Die Entscheidungen der SFSA stehen im Einklang mit umfassenderen europäischen Regulierungsbemühungen zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems.

Originalquelle: news.cision.com