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Schweizer Bundesgericht bestätigt hohe Geldstrafe für Abstandsverstoß

Ein Autofahrer muss nach einem Abstandsverstoß auf der Autobahn ein einkommensabhängiges Bußgeld in sechsstelliger Höhe zahlen.

1. November 2026
Schweizer Bundesgericht bestätigt hohe Geldstrafe für Abstandsverstoß

Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der wegen zu geringen Abstands auf der Autobahn A1 zu einer Geldstrafe von umgerechnet 104.590 Euro verurteilt wurde. Der Fahrer hatte den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens der Hälfte des Tachowertes in Metern deutlich unterschritten und war mit weniger als einem Sechstel des Wertes gemessen worden.

Die Höhe des Bußgeldes resultiert aus dem schweizerischen System, das Strafen für schwerwiegende Verkehrsdelikte anhand des Einkommens berechnet. Das Gericht stellte klar, dass diese Praxis rechtmäßig und nicht willkürlich sei. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt, wobei der Betrag bei einem erneuten gleichartigen Verstoß innerhalb dieser Frist fällig wird.

Die Schweiz verfolgt bei Verkehrsverstößen wie Raser- oder Dränglerdelikten eine konsequente Rechtsanwendung. Seit dem 1. Mai 2024 ist durch einen neuen Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz zudem sichergestellt, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro grenzüberschreitend vollstreckt werden können, um die rechtliche Ahndung von Verkehrsvergehen zu vereinheitlichen.

Originalquelle: adac.de