📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Verbraucher

Stromversorger wechseln: Leitfaden und Prozess erklärt

In Deutschland steht Verbrauchern eine breite Auswahl von über 1.300 Stromanbietern zur Verfügung. PLAN-B NET ZERO ENERGY erklärt den Wechselprozess, der meist unkompliziert verläuft.

7. Juni 2026
Stromversorger wechseln: Leitfaden und Prozess erklärt
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Wechsel des Stromversorgers ist in Deutschland jederzeit möglich, sofern die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages eingehalten wird. Für die meisten Standardverträge und die Grundversorgung beträgt diese Frist vier Wochen zum Vertragsende. Wer keinen speziellen Vertrag abgeschlossen hat und beim lokalen Grundversorger verblieben ist, kann in der Regel monatlich kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der aktuelle Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt. In diesem Fall haben Verbraucher in der Regel vier Wochen Zeit, um außerordentlich zu kündigen, unabhängig von der verbleibenden Vertragslaufzeit. Dies ist besonders relevant bei plötzlichen Preisanstiegen.

Vor einem Wechsel sollten Verbraucher wichtige Informationen zusammentragen: die jährliche Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) aus der letzten Jahresabrechnung, die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist aus den Vertragsunterlagen oder dem Kundenportal sowie den Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Es ist ratsam, auch auf Ökostrom-Zertifizierungen wie das ok-power-Siegel zu achten und automatische Vertragsverlängerungsklauseln zu prüfen.

PLAN-B NET ZERO ENERGY gibt an, dass der Wechselprozess über die App in weniger als zehn Minuten abgeschlossen werden kann. Kunden wählen einen Tarif, geben ihren Jahresverbrauch, die Adresse und das Einzugsdatum an und hinterlegen Bankdaten für die Lastschrift. Das Unternehmen übernimmt die Kündigung des alten Vertrages und koordiniert den technischen Wechsel mit dem Netzbetreiber, um eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen.

Der Wechselprozess dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen bis zum ersten Belieferungstag durch den neuen Anbieter. Der Vorgang ist rein administrativ und erfordert in der Regel keinen Besuch eines Technikers. Am Wechseltag genügt es, den Zählerstand abzulesen, der sowohl für die Schlussrechnung des alten als auch für die erste Rechnung des neuen Anbieters relevant ist. In Deutschland sind Wechselgebühren für Stromanbieter gesetzlich verboten.

Originalquelle: planbnetzero.com