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Steuerrecht: Bundesfinanzhof klärt Bedingungen für Steuerbefreiung von Umwandlungsgewinnen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 9. August 2024 präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Gewinne aus Schuldenerlassen im Rahmen von Unternehmensumwandlungen steuerfrei sein können.

10. Juni 2026
Steuerrecht: Bundesfinanzhof klärt Bedingungen für Steuerbefreiung von Umwandlungsgewinnen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. August 2024 (Az. X B 94/23) die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Gewinnen aus einem Schuldenerlass im Rahmen einer Unternehmensumwandlung nach § 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) klargestellt.

Die Regelung, die 2017 eingeführt wurde, sieht eine Steuerbefreiung für solche Vermögenszuwächse vor, die durch einen erlassenen Schuldbetrag im Rahmen einer Umstrukturierung des Unternehmens entstehen. Dies erfolgte nach der Ungültigkeit einer früheren Umstrukturierungsverordnung durch den BFH.

Der Fall betraf einen Alleingesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), die Tankstellen betrieb. Ein Gläubiger, eine Aktiengesellschaft (AG), erließ 2014 ihre Forderungen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro gegen eine Zahlung von 50.000 Euro. Der Gesellschafter beantragte die Steuerbefreiung für den daraus resultierenden Buchgewinn.

Der BFH bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanzen, wonach die Geeignetheit des Schuldenerlasses für eine Umstrukturierung sowie die Umstrukturierungsabsicht des Gläubigers nicht ausreichend nachgewiesen worden waren. Das Gericht betonte, dass ein nachvollziehbares und umsetzbares Umstrukturierungskonzept sowie ein erfolgreicher Abschluss der Umstrukturierung für die Steuerbefreiung erforderlich sind.

Der BFH bekräftigte zudem seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Leitlinien des Vorgängerrechts und der Umstrukturierungsverordnung von 2003 weiterhin zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale in § 3a Abs. 2 EStG herangezogen werden sollen.

Originalquelle: bdo.de