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Technologie

TeleTrusT informiert über NIS2-Auslegung und neue Mitglieder

Der Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT) hat aktuelle Informationen zur Auslegung der NIS2-Richtlinie durch seine Mitglieder sowie zu Neuzugängen und Verbandsaktivitäten veröffentlicht.

15. Oktober 2026
TeleTrusT informiert über NIS2-Auslegung und neue Mitglieder

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat Fragen aus seiner Mitgliedschaft zur Auslegung der NIS2-Richtlinie der Europäischen Union thematisiert. Darüber hinaus informierte der Verband über neue Mitglieder und seine laufenden Aktivitäten.

Ein zentraler Punkt der Verbandsmitteilungen betrifft Anfragen von TeleTrusT-Mitgliedern an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der Anwendung der NIS2-Richtlinie. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsanforderungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und betrifft eine erweiterte Anzahl von Organisationen im Vergleich zu ihrem Vorgänger.

Weiterhin berichtete der Verband über neue Mitglieder sowie über diverse Aktivitäten und Veranstaltungen innerhalb des Verbands. Diese Meldungen datieren aus verschiedenen Zeitpunkten, darunter Juli 2026, März 2026, Oktober 2025 und Juni 2025, was auf kontinuierliches Wachstum und Engagement im Verband hindeutet.

TeleTrusT agiert als Expertenorganisation und Interessenvertreter für die IT-Sicherheitsbranche in Deutschland. Der Verband setzt sich für die Förderung der IT-Sicherheit ein und bietet eine Plattform für Fachleute, um aktuelle Themen zu diskutieren und Wissen auszutauschen, insbesondere im Hinblick auf bedeutende Regulierungen wie die NIS2-Richtlinie.

Originalquelle: teletrust.de