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Verbraucher

Mietrecht: Vorsicht bei gefälschten Zahlungsaufforderungen

Die Rhein-Neckar-Zeitung warnt vor betrügerischen Schreiben, die Mieter dazu auffordern, Mietzahlungen auf ein neues Konto zu überweisen.

2. November 2026
Mietrecht: Vorsicht bei gefälschten Zahlungsaufforderungen

Mieter sollten bei Schreiben, die neue Kontodaten für die Mietzahlung ankündigen, äußerste Vorsicht walten lassen. Betrüger nutzen zunehmend gefälschte Nachrichten, um sich als Vermieter oder dessen Beauftragte auszugeben und so Zahlungen auf eigene Konten umzuleiten.

Die Aufforderungen sind oft so gestaltet, dass sie für den Empfänger seriös wirken. Im Schadensfall fließt die Miete jedoch nicht an den Vermieter, sondern in die Hände Krimineller, was für den Mieter schwerwiegende finanzielle Folgen und mögliche Mietrückstände nach sich ziehen kann.

Experten raten dringend dazu, die Echtheit solcher Schreiben vor einer Überweisung zu prüfen. Mieter sollten sich in diesem Fall immer über die bekannten und im Mietvertrag hinterlegten Kontaktwege direkt bei ihrem Vermieter rückversichern, bevor sie Änderungen an ihren Daueraufträgen vornehmen.

Originalquelle: rnz.de