Drei Viertel der EU-Staaten verbieten Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
Laut einer Auswertung der ABDA verbieten 21 von 28 EU-Staaten den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Nur in sieben Ländern, darunter Deutschland, ist dies erlaubt.

Berlin – Drei Viertel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dies zeigt eine Auswertung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
In lediglich sieben der 28 EU-Staaten ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erlaubt, teilweise nur unter sehr restriktiven Bedingungen. Neben Deutschland gehören dazu Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Die übergroße Mehrheit der Länder macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr Gesundheitswesen national zu gestalten.
Eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2003 stellte fest, dass EU-Mitgliedstaaten den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten zulassen können, aber nicht für verschreibungspflichtige. Diese Möglichkeit wurde auch durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt.
Angesichts der jüngsten EuGH-Entscheidung zur Nichtgeltung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken fordert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: "Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung zu garantieren. Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren."