Verkehrsverstöße verjähren künftig später
Ab dem 1. Juli 2024 haben Behörden mehr Zeit für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Verjährungsfrist verdoppelt sich für viele Delikte.
Autofahrer in Deutschland müssen sich ab dem 1. Juli auf verlängerte Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten einstellen. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass Behörden künftig mehr Zeit für die Ahndung von Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Rotlichtverstößen haben werden.
Die wesentliche Änderung betrifft die Verjährungsfrist, die von bisher drei Monaten auf sechs Monate verlängert wird. Dies bedeutet, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in der Regel erst nach einem halben Jahr nicht mehr verfolgt werden können. Bisher konnten Betroffene nach drei Monaten oft davon ausgehen, dass eine Ordnungswidrigkeit verjährt war.
Die Verlängerung der Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Verfahren zügiger abgeschlossen werden können und weniger Verstöße wegen der Überschreitung der alten Frist von drei Monaten eingestellt werden müssen. Laut Begründung der Länder war die bisherige Frist oft zu kurz, um eine vollständige Bearbeitung zu gewährleisten.
Von der Neuregelung sind typische Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handyverstöße, Rotlichtmissachtungen und Falschparken betroffen. Die eigentlichen Abläufe eines Bußgeldverfahrens und die Höhe der Sanktionen bleiben unverändert. Unter bestimmten Umständen, beispielsweise nach Zustellung eines Anhörungsbogens, beginnt die Frist neu zu laufen.