VAE Steuerbehörde erläutert Mehrwertsteuergesetzreform
Die Steuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat eine öffentliche Klarstellung zu den jüngsten Reformen des Mehrwertsteuergesetzes veröffentlicht. Die Änderungen traten im November 2024 in Kraft.

Die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (FTA) hat die öffentliche Klarstellung (PCVAT040) veröffentlicht, die ihre Auslegung und Verwaltung der jüngsten Reformen des Mehrwertsteuergesetzes (MwSt.) darlegt. Diese durch Kabinettsbeschluss Nr. 100/2024 kodifizierten Änderungen traten am 15. November 2024 in Kraft und umfassen 35 Anpassungen in 34 Artikeln der Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz Nr. 8 von 2017 über die MwSt.
Die Klarstellung befasst sich mit Schlüsselbereichen, einschließlich aktualisierter Definitionen, insbesondere für "virtuelle Vermögenswerte". Sie stellt klar, dass digitale Darstellungen von Fiat-Währungen, wie dem VAE-Dirham, nicht als virtuelle Vermögenswerte gelten. Das Dokument verfeinert auch die Kriterien für eine "einheitliche Gesamtlieferung" und betont, dass eine separate Preisgestaltung von Komponenten, selbst wenn sie unter einem Gesamtpreis in Rechnung gestellt werden, verhindert, dass sie als eine Gesamtlieferung behandelt wird.
Darüber hinaus gibt die FTA Leitlinien für "fiktive Lieferungen" heraus, wie z. B. Muster oder Handelsgeschenke. Diese sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Wert pro Empfänger über einen Zeitraum von 12 Monaten 500 VAE-Dirham (AED) nicht überschreitet. Für andere fiktive Lieferungen wird nur der Betrag über 2.000 AED an zu zahlender Mehrwertsteuer innerhalb von 12 Monaten besteuert. Für staatliche Stellen gilt eine höhere Schwelle von 250.000 AED.
Die Klarstellung legt auch strengere Anforderungen für die freiwillige MwSt.-Registrierung fest, die Nachweise über Geschäftsaktivitäten und die Absicht, steuerpflichtige Lieferungen zu tätigen, verlangt. Das Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal rät Unternehmen, diese Änderungen genau zu beobachten und Möglichkeiten zur Vorsteuererstattung auf der Grundlage der aktualisierten Vorschriften zu prüfen.