Uber und andere Plattformen verlassen Karnatakas Gig-Arbeiter-Rat
Uber, Eternal und Porter haben sich aus dem Wohlfahrtsrat für plattformbasierte Gig-Arbeiter in Karnataka zurückgezogen und die Gesetzgebung des Bundesstaates vor dem Obersten Gericht angefochten.

Mehrere Unternehmen der Plattformökonomie, darunter Uber, Eternal und Porter, haben sich aus dem Wohlfahrtsrat für plattformbasierte Gig-Arbeiter in Karnataka zurückgezogen. Die Unternehmen gaben an, nicht an einer gesetzlichen Körperschaft teilnehmen zu wollen, deren grundlegendes Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof von Karnataka angefochten wurde.
Die Rückzüge sind auf eine Auseinandersetzung über eine neue Wohlfahrtsabgabe zurückzuführen, die soziale Sicherheitsmaßnahmen für Gig-Arbeiter finanzieren soll. Die Unternehmen haben rund 4 Crore Rupien beim Obersten Gerichtshof hinterlegt, bis das Ergebnis der Gerichtsverfahren feststeht. Amazon India verbleibt im Rat, da das Unternehmen nicht an dem Rechtsstreit beteiligt ist. Die Regierung des Bundesstaates sucht nach anderen Plattformen, um die frei gewordenen Sitze zu besetzen.
Vertreter der Plattformen haben Bedenken hinsichtlich der Vorzeitigkeit der Abgabe geäußert und auf das Fehlen von Benachrichtigungen für die Sozialversicherungsprogramme hingewiesen, die damit finanziert werden sollen. Sie äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Abgabe auf ihre Cashflows. Die Internet and Mobile Association of India (IAMAI) hat zuvor erklärt, dass ihre Mitgliedsunternehmen unabhängig voneinander Wohlfahrtsinitiativen für über sechs Millionen aktive Plattform-Arbeiter finanzieren.
Das Gesetz von Karnataka schreibt eine Gebühr von mindestens 1 % und höchstens 5 % der Auszahlung vor, die eine Plattform pro Transaktion an einen Gig-Arbeiter leistet. Der Bundesstaat hat die Gebühr auf 1 % festgelegt, mit Obergrenzen für verschiedene Lieferkategorien. Einige Unternehmen, wie Eternal, haben ihre Gebühren für Verbraucher erheblich erhöht, fast das Fünffache der neuen Wohlfahrtsgebühr für Gig-Arbeiter.
Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Hinterlegung der Abgaben bei Gericht die Interessen der Parteien ausgleicht und sicherstellt, dass Gig-Arbeiter letztendlich von den vorgeschlagenen sozialen Sicherheitsmaßnahmen profitieren können. Die Behörden des Bundesstaates haben die Plattformen aufgefordert, die Gebühren entweder an den Rat oder an das Gericht zu zahlen, und betont, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Arbeitnehmerdaten und zur Einrichtung interner Streitbeilegungsausschüsse weiterhin bestehen.