Universität Kentucky: Mitarbeiter erhält Ausnahme von KI-Nutzungspflicht
Ein Mitarbeiter der University of Kentucky darf sich aufgrund seiner humanistischer Überzeugung der Nutzung von KI-Tools am Arbeitsplatz verweigern.

Ein Forschungsadministrator der University of Kentucky hat eine Ausnahme von der Nutzungspflicht künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz erwirkt. David Durman, der sich seit Jahrzehnten dem Humanismus verschrieben hat, argumentierte, dass die Abhängigkeit von KI-Systemen seine ethische Pflicht zur eigenverantwortlichen Urteilsbildung verletze.
Unter Berufung auf Title VII des Civil Rights Act, welcher Arbeitgeber zu angemessenen Vorkehrungen für tief verwurzelte religiöse oder philosophische Überzeugungen verpflichtet, reichte Durman erfolgreich einen Antrag auf Freistellung ein. Er sieht in der Automatisierung von Entscheidungsprozessen eine Gefahr für die menschliche Würde und die authentische Wahrnehmung der Realität.
Unterstützt wurde Durman dabei durch die American Humanist Association. Der Fall illustriert eine neue Dimension im Konflikt zwischen der digitalen Transformation in Unternehmen und den individuellen Rechten von Mitarbeitern, die den Einsatz derartiger Technologien als moralisch inkompatibel betrachten.
Das Vorgehen zeigt, dass Arbeitgeber trotz der weit verbreiteten Implementierung von KI-Systemen gesetzlich verpflichtet bleiben können, individuelle Vorbehalte ernst zu nehmen, sofern diese auf fest verankerten weltanschaulichen Überzeugungen basieren.