UP Fintech sieht sich Sammelklage wegen irreführender Angaben gegenüber
Investoren haben eine Sammelklage gegen UP Fintech Holding Limited eingereicht, nachdem die Aktie um 25,34 Prozent eingebrochen war.

Die Anwaltskanzlei Glancy Prongay Wolke & Rotter LLP hat eine Sammelklage gegen UP Fintech Holding Limited eingereicht. Den Vorwürfen zufolge soll das Unternehmen im Zeitraum zwischen dem 22. April 2024 und dem 2. Juni 2026 irreführende Informationen veröffentlicht haben.
Anlass der Klage ist ein Kurseinbruch von 25,34 Prozent, der bei Anlegern Zweifel an der Richtigkeit der Unternehmenskommunikation aufkommen ließ. Die Kläger machen geltend, dass UP Fintech wesentliche Geschäftsrisiken nicht offengelegt hat, was zu den Verlusten der Anteilseigner geführt habe.
Anleger haben bis zum 28. Dezember 2026 Zeit, sich als Hauptkläger in diesem Verfahren zu bewerben. Das Gericht wird nun prüfen, ob die Offenlegungspflichten gegenüber den Aktionären verletzt wurden.