US-Gericht: Google muss Werbegeschäft nicht aufspalten, aber Wettbewerb verbessern
Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Google sein Werbetechnologiegeschäft nicht verkaufen muss, aber Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs ergreifen muss. Das Urteil trifft nicht auf einhellige Zustimmung.

Ein Bundesgericht in den USA hat sein Urteil im Kartellrechtsfall gegen Googles Werbetechnologie veröffentlicht. Richterin Leonie M. Brinkema entschied, dass Google keinen Teil seines Werbetechnologiegeschäfts verkaufen muss, obwohl das Unternehmen nachweislich gegen US-Kartellgesetze verstoßen und eine Monopolstellung in Teilen des Ad-Tech-Marktes illegal aufrechterhalten hat.
Anstatt einer Aufspaltung fordert das Gericht Google auf, den Wettbewerb auf dem Markt zu verbessern. Dies beinhaltet die Gewährleistung der Interoperabilität seiner Werbetechnologieprodukte mit denen der Konkurrenz und die Bereitstellung umfangreicherer Daten für Publisher bezüglich des Werbeauktionsprozesses. Das Gericht hielt eine Aufspaltung des Geschäfts für weder realistisch noch notwendig.
Googles Vertreter zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung, die eine Abweisung der vom Justizministerium geforderten drastischsten Maßnahmen darstellt. Das US-Justizministerium bezeichnete das Ergebnis jedoch als "bedeutenden Sieg" in seinen Bemühungen, den Wettbewerb auf dem digitalen Werbemarkt wiederherzustellen, auch wenn seine bevorzugte Zerschlagung nicht angeordnet wurde.
Die Reaktionen aus der Branche sind geteilt. Einige Publisher und Fachleute aus der Werbetechnologiebranche argumentieren, dass die vom Gericht angeordneten Maßnahmen nicht ausreichend seien und Google weiterhin erhebliche Macht zur Marktmanipulation besitze. Googles Werbetechnologiegeschäft erzielte im vergangenen Jahr Einnahmen von rund 30 Milliarden US-Dollar, doch die Rentabilität ist rückläufig und macht nur einen kleinen Teil des Gesamtgewinns von Alphabet aus.