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Technologie

US ITC leitet Untersuchung gegen Mobilgeräte ein, Apple als Antragsgegner genannt

Die US International Trade Commission (ITC) hat eine 337-Untersuchung gegen bestimmte mobile Geräte wegen mutmaßlicher Verletzung von Schutzrechten eingeleitet. Apple ist unter den genannten Antragsgegnern.

31. August 2026
US ITC leitet Untersuchung gegen Mobilgeräte ein, Apple als Antragsgegner genannt
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die U.S. International Trade Commission (ITC) hat beschlossen, eine 337-Untersuchung gegen bestimmte mobile Geräte einzuleiten, die für den Austausch elektronischer Inhalte verwendet werden. Die Untersuchung wurde am 28. Juli nach einer Beschwerde von GG Technologies, Inc. (d/b/a StayTouch) aus Santa Monica, Kalifornien, eingeleitet.

StayTouch behauptet, dass der Export, Import und Verkauf dieser Produkte in den Vereinigten Staaten gegen das US-Patent Nr. 12,022,369 verstößt. Apple Inc. aus Cupertino, Kalifornien, wird in dieser Untersuchung als Antragsgegner genannt. Der Beschwerdeführer beantragt eine beschränkte Ausfuhrverbot und eine Unterlassungsanordnung von der ITC.

Eine 337-Untersuchung ist ein Verfahren der ITC gemäß Section 337 des Tariff Act von 1930. Sie richtet sich gegen importierte Produkte, die angeblich US-amerikanische Schutzrechte verletzen oder unlauteren Wettbewerb betreiben. Solche Untersuchungen gelten als bedeutendes Instrument zur Handelsdurchsetzung, da ein Urteil gegen ein Produkt dessen Ausschluss vom US-Markt zur Folge haben kann.

Die ITC wird voraussichtlich innerhalb von 45 Tagen nach Beginn der Untersuchung einen Zieldaten für den Abschluss festlegen. Die von der ITC erlassenen Abhilfemaßnahmen treten in der Regel 60 Tage nach ihrer Erlassung in Kraft, es sei denn, sie werden aus politischen Gründen vom Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten abgelehnt.

Originalquelle: ithome.com