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Varma stellt auf freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung um

Das Pensionsunternehmen Varma unterliegt nicht mehr den Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Unternehmen hat beschlossen, auf eine freiwillige Berichterstattung nach vereinfachten ESRS-Standards umzusteigen.

17. Juli 2026
Varma stellt auf freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung um

Das finnische Pensionsunternehmen Varma stellt auf eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung um und verzichtet damit auf die bisherigen Pflichtangaben. Diese Änderung folgt einem Vorschlag der finnischen Regierung zur Anpassung des Buchführungs- und Prüfungsgesetzes im Einklang mit der EU-Omnibus-I-Richtlinie, welche neue Schwellenwerte für die verpflichtende Berichterstattung festlegt.

Das geänderte Gesetz wird Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Millionen Euro und mehr als 1.000 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Varma erfüllt diese Kriterien nicht mehr. Folglich hat sich das Unternehmen entschieden, die vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) freiwillig anzuwenden und die Berichterstattung um Themen zu ergänzen, die für seinen Sektor und seine Geschäftstätigkeit wesentlich sind.

Hanna Kaskela, Senior Vice President für Nachhaltigkeit bei Varma, erklärte, dass der Schritt die strategische Ambition des Unternehmens zur Führerschaft im Bereich Nachhaltigkeit unterstützt. „Die freiwillige Anwendung ermöglicht es uns, unsere Nachhaltigkeitsarbeit klarer und mit einem stärkeren Fokus auf Varmas Kerngeschäft zu kommunizieren“, sagte sie. Kaskela fügte hinzu, dass dieser Ansatz eine effektivere Ressourcenzuweisung für Nachhaltigkeitsinitiativen ermöglicht.

Varma plant, seinen ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach den vereinfachten Standards Anfang 2027 zu veröffentlichen, der das laufende Geschäftsjahr abdeckt. Das Unternehmen wird weiterhin Doppelwesentlichkeitsanalysen in seiner Berichterstattung anwenden.

Originalquelle: varma.fi