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Umsatzsteueränderungen 2018: Was Unternehmen wissen müssen

Zum Jahresbeginn 2018 traten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, die Grundstücksverkäufe, Personengesellschaften und ehrenamtliche Tätigkeiten betreffen und Handlungsbedarf für Unternehmen signalisieren.

30. September 2026
Umsatzsteueränderungen 2018: Was Unternehmen wissen müssen

Zu Beginn des Jahres 2018 sind mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht wirksam geworden, die insbesondere Grundstücksverkäufe, die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften sowie ehrenamtliche Tätigkeiten betreffen. Die dhpg Steuerberatungsgesellschaft hat die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst, die für Unternehmen Handlungsbedarf mit sich bringen.

Eine zentrale Änderung betrifft die Option zur Umsatzsteuer bei Grundstücksverkäufen. Diese Option, die zur Sicherung des Vorsteuerabzugs genutzt wird, muss ab 2018 zwingend im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag ausgeübt werden. Eine Übergangsregelung, die notarielle Vertragsergänzungen zuließ, ist Ende 2017 ausgelaufen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen steuerlichen Beratung vor Abschluss einer Transaktion, da nachträgliche Korrekturen, insbesondere im Hinblick auf den Vorsteuerabzug, nicht mehr möglich sind und erhebliche finanzielle Nachteile drohen.

Auch die steuerliche Einordnung von Personengesellschaften als Organgesellschaften hat sich geändert. Nach der anerkannten Rechtsprechung können Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen als Organgesellschaften gelten. Bis Ende 2018 besteht die Möglichkeit, sich auf die frühere Verwaltungsauffassung zu berufen. Für 2019 ist zu prüfen, ob die Qualifizierung als Organgesellschaft gewünscht oder verhindert werden soll, da eine Verlängerung der Übergangsregelung nicht absehbar ist. Dies erfordert gegebenenfalls frühzeitige Umstrukturierungsmaßnahmen.

Zudem wurden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ehrenamtlicher Tätigkeiten enger gefasst. Das bloße Vorhandensein einer Satzungsregelung reicht für die Anerkennung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr aus. Ähnliche Übergangsregelungen gelten bis Ende 2018 für die bisherige Verwaltungsauffassung bezüglich Konsignationslagern, die unter bestimmten Bedingungen als Direktlieferungen behandelt werden können.

Diese Änderungen erfordern von Unternehmen eine sorgfältige Prüfung ihrer aktuellen Sachverhalte und eine vorausschauende Planung, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Vorschriften ab 2019 sicherzustellen.

Originalquelle: dhpg.de