Sammelklage gegen Webull wegen möglicher Wertpapierverstöße
Die Anwaltskanzlei Schall, Brown & Schwartz vertritt Investoren in einer Klage gegen Webull Corporation wegen angeblich irreführender Angaben zur Unternehmensstruktur.
Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Schall, Brown & Schwartz (SBS) hat Investoren auf eine laufende Sammelklage gegen die Webull Corporation (NASDAQ: BULL) hingewiesen. Den Klägern zufolge hat das Unternehmen gegen US-amerikanische Wertpapiergesetze verstoßen, indem es den Markt mit falschen und irreführenden Aussagen über seine Geschäftstätigkeit täuschte.
Laut Klageschrift habe Webull seine Geschäftstätigkeit in Festlandchina verschleiert. Das Unternehmen habe sich als primär in den USA ansässige Organisation dargestellt, obwohl wesentliche Bereiche der Softwareentwicklung, der Infrastruktur und der Compliance fest in die chinesischen Strukturen eingebunden seien. Investoren hätten nach Bekanntwerden dieser Diskrepanzen finanzielle Einbußen erlitten.
Die Klage bezieht sich auf den Zeitraum vom 26. April 2025 bis zum 6. Oktober 2026. Anleger, die in dieser Zeit Aktien erworben haben, können sich bis zum 7. Dezember 2026 als Hauptkläger bewerben. Eine offizielle Zertifizierung der Sammelklage durch das zuständige Gericht steht derzeit noch aus.