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Technologie

Sammelklage gegen Webull Corporation wegen irreführender Angaben eingereicht

Webull Corporation sieht sich einer Sammelklage gegenüber, die dem Unternehmen vorwirft, Investoren über seine operative Abhängigkeit von China getäuscht zu haben. Betroffene können sich bis zum 7. Dezember 2026 melden.

2. November 2026
Sammelklage gegen Webull Corporation wegen irreführender Angaben eingereicht

Gegen die Webull Corporation wurde beim US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht. Die Klage erhebt den Vorwurf, dass das Unternehmen zwischen April 2025 und Oktober 2026 irreführende Angaben über seine Unternehmensstruktur und Unabhängigkeit gemacht hat.

Die rechtlichen Schritte folgen auf einen Bericht des China-Ausschusses des US-Repräsentantenhauses aus dem Oktober 2026. Dieser deckte eine signifikante Diskrepanz zwischen der öffentlichen Außendarstellung Webulls als amerikanisches Unternehmen und der tatsächlichen Kontrolle durch Einheiten in der Volksrepublik China auf. Laut Bericht waren über 60 Prozent der weltweiten Belegschaft in China ansässig, was den vorherigen Aussagen des Managements gegenüber Behörden widersprach.

Am Tag nach der Veröffentlichung des Berichts verlor die Aktie von Webull 19,09 Prozent an Wert. Die Klageschrift argumentiert, dass das Unternehmen die Abhängigkeit seiner Softwareentwicklung und Datenübertragung von chinesischer Infrastruktur bewusst verschleiert habe, was die Investitionssicherheit der Aktionäre gefährdete.

Interessierte Investoren, die im genannten Zeitraum Anteile erworben haben, haben bis zum 7. Dezember 2026 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und sich als Hauptkläger zu bewerben. Die Kanzlei Glancy Prongay Wolke & Rotter LLP vertritt die betroffenen Anleger in diesem Verfahren.

Originalquelle: prnewswire.com