Zakay Law Group erzielt Berufungsurteil zum Schutz von Arbeitnehmern vor Schiedsvereinbarungen
Zakay Law Group, APLC gab einen Sieg vor dem Berufungsgericht von Kalifornien bekannt, das ein erstinstanzliches Urteil bestätigte, das eine Schiedsvereinbarung eines Arbeitgebers als unzumutbar und nicht durchsetzbar einstufte.

Zakay Law Group, APLC gab am 16. Juli 2026 einen Sieg vor dem Berufungsgericht von Kalifornien, Third Appellate District, bekannt. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts, dass die obligatorische Schiedsvereinbarung eines Arbeitgebers unzumutbar und nicht durchsetzbar war.
Der Fall betraf einen ehemaligen Angestellten, der eine Sammelklage wegen Lohn- und Stundenlöhnen eingereicht hatte. Der Arbeitgeber, Knight Sacramento SU Inc., versuchte, eine individuelle Schiedsverhandlung zu erzwingen und die Ansprüche aus der Sammelklage abzuweisen, unter Berufung auf die vom Angestellten unterzeichneten Schiedsvereinbarungen.
Das Berufungsgericht befand die Schiedsvereinbarung als materiell unzumutbar. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarung den Angestellten verpflichtete, praktisch alle Ansprüche, einschließlich solcher, die nicht mit der Anstellung zusammenhängen, gegen das Unternehmen und eine breite Liste von Dritten zu schlichten. Entscheidend war, dass die Vereinbarung keine gegenseitige Verpflichtung für diese Dritten enthielt, Ansprüche gegen den Angestellten beizulegen.
Nach geltender Rechtsprechung lehnte das Berufungsgericht ab, die beanstandeten Klauseln zu trennen, und ermöglichte so, dass die Sammelklage des Angestellten vor Gericht weitergeführt werden konnte. Die veröffentlichte Entscheidung legt bindende Präzedenzfälle in ihrem Bezirk fest und ist landesweit überzeugend.
Zakay Law Group vertritt Arbeitnehmer in Kalifornien in Sammelklagen wegen Lohn- und Stundenlöhnen. Die Kanzlei bietet kostenlose Beratungen für Arbeitnehmer an, die Fragen zu Schiedsvereinbarungen oder Lohnstreitigkeiten haben.