Zee verklagt Blinkit wegen Urheberrechtsverletzung auf Instagram
Zee Entertainment Enterprises hat die Schnelllieferplattform Blinkit wegen angeblicher Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials auf Instagram verklagt. Der Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für die kommerzielle Musiknutzung auf der Plattform haben.

GESCHÄFTSBERICHT: Das Unterhaltungsunternehmen Zee Entertainment Enterprises hat eine Klage gegen die Schnelllieferplattform Blinkit eingereicht. Grund dafür ist die angebliche unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials auf dem Instagram-Konto von Blinkit. Die am 27. Juli beim Delhi High Court eingereichte Klage behauptet, Blinkit habe rechtsverletzende Inhalte erstellt und auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Der Fall könnte einen Präzedenzfall für die kommerzielle Nutzung von Musik auf Instagram darstellen. Zwar erlaubt Zees Lizenzvereinbarung mit Meta (der Muttergesellschaft von Instagram) Einzelpersonen die Nutzung seiner Musik für nicht-kommerzielle Zwecke, doch nutzen Plattformen häufig Zees lizenzierte Musik zur Produktwerbung in Kurzvideos. Es ist unklar, ob Blinkit eine vorherige Genehmigung von Zee für eine solche kommerzielle Nutzung eingeholt hat.
Das Delhi High Court hat eine Vorladung an Blinkits Muttergesellschaft, Blink Commerce Private Limited, ausgestellt und das Unternehmen aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Die nächste Anhörung ist für den 27. August angesetzt. Dies ist bereits das dritte Mal in diesem Jahr, dass Zee ein Unternehmen der Urheberrechtsverletzung auf Instagram beschuldigt; zuvor wurde unter anderem die Einzelhändlerin Nykaa verklagt.
Zees Urheberrechtsklagen sind Teil eines breiteren Trends, bei dem Rechteinhaber ihre digitalen Inhalte schützen wollen. Letzten Monat erließ das Delhi High Court eine Anordnung, die Meta zur Entfernung mehrerer Facebook-URLs zwang, die Zees urheberrechtlich geschütztes Material enthielten. Zee war auch an anderen Rechtsstreitigkeiten wegen der unerlaubten Nutzung seiner Tonaufnahmen und Filme auf verschiedenen Plattformen beteiligt.