Zoetis: Frist für Anleger zur Führung eines Wertpapierbetrugsprozesses
Anleger, die Zoetis Inc. (ZTS)-Wertpapiere zwischen dem 14. Januar 2025 und dem 6. Mai 2026 erworben haben, haben eine Frist am 27. Juli 2026, um die Führung als Hauptkläger in einer laufenden Sammelklage zu beantragen.

Ein Hauptkläger kann die Klasse vertreten und bei der Prozessführung helfen, wodurch die Auswahl erfahrener Anwälte für Anleger von entscheidender Bedeutung ist.
Die Rosen Law Firm informiert Käufer von Zoetis Inc. (NYSE: ZTS)-Wertpapieren, die zwischen dem 14. Januar 2025 und dem 6. Mai 2026 Wertpapiere erworben haben, über die entscheidende Frist am 27. Juli 2026, das Gericht anzurufen, um als Hauptkläger in einer Sammelklage tätig zu werden. Anleger, die Zoetis-Wertpapiere während des Klägerzeitraums erworben haben, haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz ohne eigene Kosten durch eine Erfolgshonorarvereinbarung.
Die Klage behauptet, dass Zoetis falsche oder irreführende Aussagen gemacht und versäumt hat mitzuteilen, dass das Verschreibungswachstum bei Tierärzten und die Akzeptanz der Hunden-Schmerzbehandlung Librela aufgrund von FDA-Sicherheitswarnungen nachließen. Sie behauptet weiter, dass Zoetis' Simparica Trio erhebliche Marktanteile an einen günstigeren Konkurrenten verloren hat und dass seine Dermatologieprodukte Apoquel und Cytopoint erhebliche Marktanteile an eine neu eingeführte konkurrierende Hundbehandlung verloren haben.
Die Rosen Law Firm, die sich auf Sammelklagen im Wertpapierbereich und auf Klagen von Aktionären spezialisiert hat, hat eine Erfolgsbilanz bei der beträchtlichen Rückgewinnung von Geldern für Anleger. Die Kanzlei fordert Anleger dringend auf, Anwälte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz in Führungspositionen zu wählen.
Eine Sammelklage wurde bereits eingereicht. Interessierte Anleger können sich dem Verfahren anschließen oder weitere Informationen erhalten, indem sie die Website der Rosen Law Firm besuchen oder die Kanzlei kontaktieren. Bislang wurde keine Klasse zertifiziert, und Anleger haben das Recht, ihren eigenen Anwalt zu wählen oder als abwesende Klassenmitglieder zu verbleiben.