Zostel zieht Antrag gegen OYO zurück, nächste Anhörung im August
Die Budget-Hostelkette Zostel hat einen dringenden Antrag beim Delhi High Court zurückgezogen, der den Schutz eines 7%igen Anteils an OYOs Muttergesellschaft PRISM anstrebte.

Die Budget-Hostelkette Zostel hat einen dringenden Antrag, den sie beim Delhi High Court eingereicht hatte, zurückgezogen. Der Antrag zielte darauf ab, einen 7%igen Anteil an PRISM, der Muttergesellschaft der Hotelkette OYO, die sich auf einen Börsengang vorbereitet, zu schützen. Zostel forderte, dass sein beanspruchter Anteil treuhänderisch verwahrt oder gesichert wird, bis die anhaltende Auseinandersetzung zwischen den beiden Unternehmen beigelegt ist.
Der Rückzug erfolgte, nachdem OYO im vergangenen Monat seinen aktualisierten Entwurf eines Red Herring Prospectus (DRHP) bei der indischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEBI) eingereicht hatte, mit dem Ziel, durch eine Neuemission rund 6.650 Crore Rupien (ca. 800 Millionen US-Dollar) einzunehmen. Das Gericht wies den Antrag mit Verweis auf eine Anordnung vom März 2022 als "nicht weiter verfolgt" ab.
Die seit über einem Jahrzehnt andauernde Auseinandersetzung dreht sich um eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015, in der OYO Zostels Budgethotelgeschäft Zo Rooms im Austausch für Eigenkapital erwerben sollte. Zostel behauptet, Anspruch auf einen 7%igen Anteil an OYO zu haben, während OYO behauptet, die Vereinbarung sei nicht bindend gewesen und ihre Bedingungen seien nicht erfüllt worden. Obwohl ein Schiedsgericht im Jahr 2021 zugunsten von Zostel entschied und OYO vertragsbrüchig erklärte, hob das Delhi High Court diese Entscheidung im Mai 2025 auf und erklärte das zugrundeliegende Term Sheet für nicht bindend.
Zostel hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt; eine Anhörung ist für den 12. August angesetzt. Das Unternehmen hat auch eine verstärkte Prüfung durch die SEBI bezüglich OYOs Börsenprospekt gefordert und darauf gedrängt, dass Investoren über die potenzielle Übertragung von 7% des Eigenkapitals oder eine entsprechende Zahlung informiert werden. OYOs Rechtsbeistand bezeichnet dies als Zostels neunte erfolglose gerichtliche Klage.
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung sind OYOs Börsenpläne. OYO bestreitet Zostels Ansprüche entschieden und betrachtet sie als unbegründet, insbesondere angesichts der früheren Gerichtsentscheidungen über die nicht bindende Natur der ursprünglichen Vereinbarung.